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Trotzdem stellte sich die Frage: Warum sollen die Werkzeugschleifer den Messerschmieden zugeordnet werden, mit denen kaum fachliche und geschäftliche Verbundenheit bestand? Und warum sollen die Messerschmiede das Recht haben, die Schließung einer Werkzeugschleiferei zu verlangen, weil der Werkzeugschleifer keine Messerschmiedemeisterprüfung vorweisen kann bzw. keinen entsprechend geprüften Mitarbeiter eingestellt hat. Auch stellte sich die berechtigte Frage: Warum sollen junge Menschen in einem Beruf ausgebildet werden, dessen wichtigste fachlichen Inhalte aus dem freihändigen Schleifen von Messern bestehen, die aber in der Praxis mit Geometrien komplizierter Werkzeuge konfrontiert werden. | Trotzdem stellte sich die Frage: Warum sollen die Werkzeugschleifer den Messerschmieden zugeordnet werden, mit denen kaum fachliche und geschäftliche Verbundenheit bestand? Und warum sollen die Messerschmiede das Recht haben, die Schließung einer Werkzeugschleiferei zu verlangen, weil der Werkzeugschleifer keine Messerschmiedemeisterprüfung vorweisen kann bzw. keinen entsprechend geprüften Mitarbeiter eingestellt hat. Auch stellte sich die berechtigte Frage: Warum sollen junge Menschen in einem Beruf ausgebildet werden, dessen wichtigste fachlichen Inhalte aus dem freihändigen Schleifen von Messern bestehen, die aber in der Praxis mit Geometrien komplizierter Werkzeuge konfrontiert werden. | ||
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Zu weit klafften damals die Meinungen über Gemeinsamkeiten auseinander. Herr Westermann gab abschließend ein Versprechen dahingehend ab, dass die Innungen bereit wären in besonders gelagerten Fällen den eingetragenen Mitgliedsbetrieben, die von einer Betriebsschließung bedroht sind, ein sogenanntes Stillhalteabkommen zu gewähren. | Zu weit klafften damals die Meinungen über Gemeinsamkeiten auseinander. Herr Westermann gab abschließend ein Versprechen dahingehend ab, dass die Innungen bereit wären in besonders gelagerten Fällen den eingetragenen Mitgliedsbetrieben, die von einer Betriebsschließung bedroht sind, ein sogenanntes Stillhalteabkommen zu gewähren. | ||
Dies war ein kleiner Lichtblick fürs Erste, aber es zeigte sich auch sehr deutlich, dass ein eigener Verband gegründet werden müsste, der die Interessen der Werkzeugschleifer vertritt, und man einigte sich absolut mehrheitlich für einen Verband mit dem Namen: | Dies war ein kleiner Lichtblick fürs Erste, aber es zeigte sich auch sehr deutlich, dass ein eigener Verband gegründet werden müsste, der die Interessen der Werkzeugschleifer vertritt, und man einigte sich absolut mehrheitlich für einen Verband mit dem Namen: | ||
− | Fachverband Deutscher Präzisionswerkzeugschleifereien. | + | [[FDPW|Fachverband Deutscher Präzisionswerkzeugschleifereien]]. |
Dieser nun aus der Taufe gehobene Verband, der ins Vereinsregister als e.V. einzutragen war, erarbeitete sich im weiteren Verlauf der Zusammenkunft folgende vorrangigen Ziele: | Dieser nun aus der Taufe gehobene Verband, der ins Vereinsregister als e.V. einzutragen war, erarbeitete sich im weiteren Verlauf der Zusammenkunft folgende vorrangigen Ziele: |
Aktuelle Version vom 1. April 2017, 18:48 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Ein Berufsbild entsteht.[Bearbeiten]
Die Entwicklung im Bereich Präzisionswerkzeuge nahm in den Wirtschaftswunderjahren einen rasanten Aufschwung. In den 60er und 70erJahren des vorigen Jahrhunderts mussten viele Firmen aus dem Metall, Kunststoff und Holzbereich, die bis dahin ihre Werkzeuge selbst geschliffen hatten, ihre immer ausgereifteren Präzisionswerkzeuge in spezialisierten Fachbetrieben instand halten lassen. Dadurch entwickelte sich ein hoher Bedarf, der die Gründung von vielen neuen Werkzeugschleifereien zur Folge hatte. Es kamen immer mehr neue Firmen zu den wenigen alteingesessenen Betrieben hinzu. So dürften Ende der 80er Jahre rund 1.100 Werkzeugschleifereien in der damaligen Bundesrepublik einschließlich Westberlin bestanden haben. Diese Entwicklung ging am Rande des allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwungs vonstatten und wurde weder von der Industrie noch von den staatlichen Organen wie beispielsweise den Handwerkskammern zur Kenntnis genommen.
Niemand machte sich Gedanken darüber, wie eine notwendige Berufsausbildung zum Werkzeugschleifer aussehen und durchgeführt werden müsse. So wurde dieser Berufszweig im Jahre 1976 durch eine Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums dem Bundesinnungsverband der Messerschmiede angegliedert. Eine unglückliche Entscheidung, hatte doch die Tätigkeit eines Messerschmiedes mit den Anforderungen und technischen Fertigkeiten eines Werkzeugschleifers so gut wie überhaupt nichts zu tun. Um trotzdem Lehrlinge ausbilden zu können und so den Fachkräftenachwuchs zu sichern, mussten diese zu Universalschleifern oder Maschinenschlossern ausgebildet werden. Die eigentlichen Fachkenntnisse vermittelte der Betrieb. Infolge dieser schwierigen Situation gab es auch keine Meister mit Eintragung in der Handwerksrolle. Dies führte dazu, dass ein Werkzeugmachermeister einen Werkzeugbaubetrieb anmelden musste, um schließlich eine Werkzeugschleiferei zu betreiben.
Das Unmögliche war damals möglich: Ein Bäcker oder Metzger konnte mit Hilfe einer Sondergenehmigung unter der Bezeichnung „Handwerksähnlicher Beruf“ eine Werkzeugschleiferei gründen! Bei entsprechenden Investitionen und einem großen persönlichen Risiko waren diese allein auf die Duldung durch die Messerschmiedeinnungen angewiesen.
Erste Gespräche finden statt.[Bearbeiten]
Hier musste Abhilfe geschaffen werden! Es bedurfte einer Initiative, einer zündenden Idee. Und diese kam den beiden Urvätern des FDPW, als sich im März 1987 Herr Grave von der Firma SuS aus Cloppenburg in Kaufbeuren mit Herrn Helmut Schaurich von der Firma SEKA zu einem intensiv geführten Gespräch zusammensetzten und nach einem Ausweg suchten. Beide hatten zu dieser Zeit ihre Erfahrungen gesammelt. Helmut Schaurich hatte 1983 von der Messerschmiedeinnung ein Schreiben erhalten, in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass er eine Werkzeugschleiferei betreibe und deshalb in die Messerschmiedeinnung gehöre. Ein Mitglied dieser Innung werde dieses Thema in Kürze mit ihm erörtern – gekommen sei niemand.
Trotzdem stellte sich die Frage: Warum sollen die Werkzeugschleifer den Messerschmieden zugeordnet werden, mit denen kaum fachliche und geschäftliche Verbundenheit bestand? Und warum sollen die Messerschmiede das Recht haben, die Schließung einer Werkzeugschleiferei zu verlangen, weil der Werkzeugschleifer keine Messerschmiedemeisterprüfung vorweisen kann bzw. keinen entsprechend geprüften Mitarbeiter eingestellt hat. Auch stellte sich die berechtigte Frage: Warum sollen junge Menschen in einem Beruf ausgebildet werden, dessen wichtigste fachlichen Inhalte aus dem freihändigen Schleifen von Messern bestehen, die aber in der Praxis mit Geometrien komplizierter Werkzeuge konfrontiert werden. Man war sich schnell einig, dass etwas getan werden müsste. Nur durch Einigkeit sei man stark. Nach außen sollte sich das Werkzeugschleiferhandwerk besser präsentieren. Die meisten Kunden hätten keine Vorstellung davon, wie viel Know-how, teurer Maschinenpark und auch Kapital zur Verfügung stehen müsse, um überhaupt all die Werkzeuge in ihrer technischen Vielfalt fachgerecht nachschärfen zu können. Es wurde der Entschluss gefasst, eine Interessengruppe bzw. einen Verband zu gründen.
Ein Fachverband wird ins Leben gerufen.[Bearbeiten]
In Würzburg hatten sich die Vertreter von 56 Firmen eingefunden. 120 Firmen hatten ursprünglich zugesagt. Die Herren Grave und Schaurich, unterstützt durch Herrn Josef Brinkmann aus Paderborn, leiteten die Zusammenkunft. Es folgten zum Teil recht lebhafte Diskussionen, vor allem als Herr Westermann aus Bielefeld, als Vertreter des verhinderten Innungsmeisters Hans Hesse jr., ans Mikrophon trat. Zu weit klafften damals die Meinungen über Gemeinsamkeiten auseinander. Herr Westermann gab abschließend ein Versprechen dahingehend ab, dass die Innungen bereit wären in besonders gelagerten Fällen den eingetragenen Mitgliedsbetrieben, die von einer Betriebsschließung bedroht sind, ein sogenanntes Stillhalteabkommen zu gewähren. Dies war ein kleiner Lichtblick fürs Erste, aber es zeigte sich auch sehr deutlich, dass ein eigener Verband gegründet werden müsste, der die Interessen der Werkzeugschleifer vertritt, und man einigte sich absolut mehrheitlich für einen Verband mit dem Namen: Fachverband Deutscher Präzisionswerkzeugschleifereien.
Dieser nun aus der Taufe gehobene Verband, der ins Vereinsregister als e.V. einzutragen war, erarbeitete sich im weiteren Verlauf der Zusammenkunft folgende vorrangigen Ziele:
- Vertretung der Mitglieder gegenüber Wirtschaft und Behörden
- Einführung eines praktikablen Ausbildungsberufes
- Einführung eines gemeinsamen Gütesiegels mit gemeinsamen Liefernormen
- Die fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und deren Mitarbeiter
- Eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit zur Anhebung des Ansehens der Mitgliedsfirmen und zur Darstellung ihres spezialisierten Knowhow
- Die Schaffung eines Einkaufsringes
Eine Verbandssatzung wurde vorgestellt, entsprechend ergänzt, verändert und angenommen sowie die gestaffelten Mitgliedsbeiträge festgelegt. Schließlich wurde ein Vorstand gewählt. Da sich einige der Anwesenden bereits im Vorfeld während der Diskussionen durch fachkundige Hinweise und Referate hervor getan hatten, ging die Wahl verhältnismäßig rasch über die Bühne.
- 1. Vorsitzender Helmut Schaurich mit 128 Stimmen
- 2. Vorsitzende Ingrid Grave mit 95 Stimmen (Herr Grave hatte aus gesundheitlichen Gründen auf eine Wahl verzichtet)
- Vorstandsmitglied Ludwig Nieberl mit 84 Stimmen
- Vorstandsmitglied Gerhard Linner mit 68 Stimmen
- Vorstandsmitglied Herbert Falk mit 36 Stimmen
- Vorstandsmitglied Josef Brinkmann mit 35 Stimmen
- Vorstandsmitglied KarlHeinz Zeller mit 35 Stimmen
- Vorstandsmitglied Renate Fuchs mit 28 Stimmen
- Vorstandsmitglied Anton Wimmer mit 26 Stimmen
- Vorstandsmitglied HansPeter Thelen mit 25 Stimmen
- 1. Ersatzmann Ernst Barth mit 23 Stimmen
- 2. Ersatzmann Peter Schnorr mit 23 Stimmen
Eine Begebenheit am Rande: Nachdem außer viel Idealismus keine finanziellen Mittel vorhanden waren, musste bei dieser Gründungsversammlung für die Saalmiete eine Umlage in Höhe von DM 50,– pro anwesende Firma erhoben werden. Herr Brinkmann opferte sich und sammelte mehr oder weniger mit einem Hut bewaffnet die Geldscheine ein, um dann anschließend für die geforderte Saalmiete flüssig zu sein.
Betriebsstillegungen sind noch nicht vom Tisch.[Bearbeiten]
Sehr viel Arbeit bis zum ersten offiziellen Verbandstag In den folgenden Wochen und Monaten nach der Gründungsversammlung - in Würzburg glühten förmlich die Telefondrähte zwischen Kaufbeuren und Cloppenburg. Die Post hatte reichlich Arbeit, um die Briefpost zu übermitteln, die da beinahe täglich verschickt wurde. Briefe bis zu 14 Seiten verließen das Büro in Cloppenburg. Das 68seitige Gründungsprotokoll wurde geschrieben und an die Teilnehmer von Würzburg verschickt. Mit verschiedenen Verbänden, so mit dem Verband Deutscher Maschinen und Werkzeughändler und dem Verband Deutscher Eisenhändler, wurde Kontakt aufgenommen. Es sollte geprüft werden, ob einer dieser Verbände evtl. kostengünstig die FDPWGeschäftsführung übernehmen könne. Die dafür geforderten Beträge waren jedoch zu hoch, weshalb keine Vereinbarung zustande kommen konnte. Herr Schaurich hatte sich deshalb im Kaufbeurer Raum nach einer geeigneten Kraft umgesehen und hatte in der Person von KlausDieter Körber jemanden gefunden, der sich um die Geschäftsführung kümmern sollte.
Über allem aber stand damals die Unsicherheit hinsichtlich der Betriebsstilllegungen. Briefe wie dieser, am 6. Februar 1988 von einer Handwerkskammer an ein FDPWMitglied verschickt, waren trotz des sogenannten Stillhalteabkommen mit der Innung gar nicht selten: „Wir beziehen uns auf die Besichtigung Ihres Betriebes am 26.1.1988 und teilen Ihnen unsere Auffassung wie folgt mit: In handwerksmäßiger Betriebsweise werden die wesentlichen Teilgebiete (Schleifen von Hand und Maschinenwerkzeugen sowie Schleifen von Schneidgeräten und Schneidemaschinen für Gewerbe) ausgeübt. Eine Kopie des amtlichen Berufsbildes für das MesserschmiedeHandwerk übersenden wir Ihnen anbei. Wir haben mit heutiger Post diese unsere Auffassung mit Detailangaben dem ihnen zuständigen Gewerbeamt unterbreitet. Dabei haben wir darauf verwiesen, dass wir nach Ablauf von vier Wochen einen Antrag auf Betriebsschließung stellen müssen, wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist die notwendige Eintragung in die Handwerksrolle herbeiführen bzw. in die Wege leiten.“
Derartige Probleme standen auf der Tagesordnung und verlangten von den damaligen Vorständen sehr viel Einsatz. So hatte sich die Messerschmiedeinnung im März 1988 durch ein Gutachten nicht nur alle Schneid-, sondern auch beinahe alle Zerspanungswerkzeuge auf ihre Fahnen schreiben lassen. Das erzeugte viel Unruhe und bedeutete, dass viele Kollegenfirmen gar nicht mehr dazu berechtigt waren, die meisten auf dem Markt befindlichen Schneid- und Zerspanwerkzeuge nachzuschärfen, sofern sie keinen entsprechenden Meistertitel vorzuweisen hatten. Immer öfter drohten Handwerkskammern mit Stilllegung von Betrieben, weil Werkzeuge geschliffen wurden, die laut Gutachten der Messerschmiedeinnung zugeordnet waren. Um einen Ausweg aus dieser Misere zu finden, wurde vonseiten des FDPW für den 19. April 1988 ein Gespräch mit der Messerschmiedeinnung im Rahmen des Deutschen Handwerkskammertages in Bonn vereinbart. Außerdem wurde bereits vorab mittels Einschreibebriefen beim Deutschen Handwerkskammertag und beim Innen und Wirtschaftsministerium Einspruch gegen die angedrohten Betriebsschließungen eingereicht.