1988

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Wappen Kaufbeuren
Erste Ausgabe „Der Werkzeugschleifer“

Am 8. März 1988 - die erste Vorstandssitzung.

Die Staatliche Berufsschule in Bad Neustadt/Saale wurde dafür ausgewählt. Dort konnte der Vorstand einen ersten Eindruck von der Schule gewinnen, die zur Blockbeschulung für die angehenden Schneidwerkzeugmechaniker ausgewählt worden war. Sowohl mit der Schulleitung Herrn Dir. Ulrich Bergner, wie auch mit dem zuständigen Ausbildungsleiter Herrn Gewerbelehrer Kurt Kleinlein, konnten erste Gespräche geführt und auf die Probleme der Ausbildung für die Auszubildenden im Werkzeugschleiferhandwerk hingewiesen werden. Wieder einmal zeigte sich ganz deutlich, dass ein eigenes Berufsbild dringlicher denn je war. Gewerbelehrer Kleinlein erklärte, dass kein spezieller Lehrplan für Schneidwerkzeuge vorliege und er sich die vorhandenen fachlichen Kenntnisse mehr oder weniger selbst angeeignet habe. Auch die maschinelle Einrichtung entpuppte sich als mangelhaft. Es gab lediglich eine Universal­Werkzeugschleifmaschine Marke KUHLMANN, auf der die wenigen zur Verfügung stehenden Fräser nachgeschliffen wurden. Der Vorstand kam damals zu dem Schluss, dass lediglich 1 Prozent des Werkzeugspektrums unter den vorhandenen Gegebenheiten erlernt werden könne.
Auf dieser Vorstandssitzung wurde beschlossen, dass sich der Verein künftig FACHVERBAND DEUTSCHER PRÄZISIONS-WERKZEUGSCHLEIFER e.V. abgekürzt FDPW nennt. Man einigte sich einen Grafiker mit dem Entwurf eines Verbandszeichens zu beauftragen. Gleichzeitig wurden einige Punkte der Satzung abgeändert bzw. ergänzt.

Weitere Aktivitäten – aber auch Enttäuschungen.

Nach dieser Vorstandssitzung wurde wenige Tage später ein auf 8 Seiten abgespecktes Gründungsprotokoll zusammen mit der nun endgültig festgelegten Satzung beim Vereinsregis­ter im Amtsgericht Kaufbeuren eingereicht. Mitte März 1988 wurde seitens der Messer­ schmiede innung der vereinbarte Gesprächstermin am 19. April beim Deutschen Handwerkskammertag in Bonn wegen angeblicher Terminprobleme abgesagt. Zum 27. März 1988 erschien die erste Mitgliederliste des FDPW – Stand: 63 Mitgliedsfirmen Nachdem diese Zahl den Erwartungen doch um einiges hinterherhinkte wurde der Entschluss gefasst, auch Zulieferfirmen, Maschinen­ und Schleifmittelhersteller als fördernde Mitglieder in den FDPW aufzunehmen.
Am 13. April 1988 konnten die ersten Fördermitglieder im FDPW begrüßt werden: Firma Karnasch, Heddesheim — Firma Loroch, Mörlenbach — Firma A.H. Schmidt, Stuttgart — Firma WMW Werkzeugmaschinen GmbH, Düsseldorf — Firma Haller GmbH, Trossingen Am 30. April 1988 wurde offiziell mit Klaus­ Dieter Körber ein Geschäftsführervertrag erstellt und rechtskräftig unterschrieben. Ebenfalls am 30. April 1988 hatte der FDPW erstmals eine Schallmauer hinsichtlich der Mitgliederanzahl durchbrochen. An die Firma Strohdach KG aus Hannover wurde die Mitgliedsnummer 100 vergeben.

Künftig Schneidmittelmechaniker

Wie auf der Frühjahrstagung der Messerschmiedeinnung Nordbayern bekannt gegeben wurde, könne nicht mehr verhindert werden, dass die Messerschmiede einen anderen Namen bekommen und dadurch auch ihr Berufsbild grundlegend verändert werde. Diese leidige Entwicklung brachte der zuständige Innungsobermeister mit der geplanten Neuordnung des Handwerks in Verbindung.

4./5. Mai 1988 – Vorbereitungen zum ersten Verbandstag

Am 4. Mai 1988 im Vorfeld zum 1. Verbands­tag wurde von Herrn Schaurich der Vorschlag unterbreitet, sogenannte Regionalverbände zu bilden, um die regional unterschiedlichen Probleme effektiver behandeln bzw. leichter regelmäßige Treffen der Kollegen ermöglichen zu können: Regionalverband NORD (Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig­Holstein) — Regionalverband WEST (Nordrhein­ Westfalen) — Regionalverband MITTE (Hessen, Rheinland­Pfalz, Saarland) — Regionalverband (Baden­Württemberg) — Regionalverband (Bayern)

24. Mai 1988 – Neuordnung der handwerklichen Metallberufe – Ausbildungsentwurf - Die/der Schneidwerkzeugmechaniker/in

Das Bundesinstitut für Berufsbildung übersandte zur allgemeinen Information einen Ausbildungsrahmenplanentwurf hinsichtlich der Neuordnung der handwerklichen Metallberufe. Dabei wurde vom Schneidwerkzeugmechaniker/in als Berufsbezeichnung gesprochen.

4./5. Juni 1988 – Erster Verbandstag im Hotel Mercure in Wetzlar

Insgesamt 59 Mitgliedsfirmen waren der Einladung gefolgt. 1. Vorsitzender Helmut Schaurich stellte zu Beginn Klaus­ Dieter Körber als Geschäftsführer und Protokollführer vor und konnte in seinem nachfolgenden Tätigkeitsbericht darauf hinweisen, dass seit der Gründungsversammlung in Würzburg vonseiten des Vorstands sehr viel geleistet worden war. Neben notwendigen organisatorischen Dingen war die wichtigste Aufgabe damals die Mitgliederwerbung. In diesem Zusammenhang dankte der Vorsitzende ganz besonders der Firma SuS GmbH Cloppenburg für die geleistete Arbeit. An die 10.000 Werbebriefe wurden dabei verschickt. Das Ergebnis dokumentierte sich darin, dass dem FDPW Anfang Mai 1988 insgesamt 115 Mitgliedsfirmen mit 1.050 Beschäftigten angehörten. Es folgten eine Reihe interessanter Referate: So die Ergebnisse einer Besichtigung des Blockbeschulungszentrums der M+S Innung in Bad Neustadt/Saale. Dabei wurde festgestellt, dass eine Blockbeschulung für Lehrlinge von Präzisions­Werkzeugschleifern möglich wäre und auch die Schule selbst sehr stark an einer Zusammenarbeit interessiert sei. Herr Grave von der Firma SuS referierte über Preisgestaltungen und einen geplanten Einkaufsring. Vorstandsmitglied Ernst Barth gab wertvolle Informationen und Anregungen für eine kooperative Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsfirmen. Frau Fuchs wurde beauftragt, wegen eines Gutachtens mit dem ehemaligen Minister Höcherl in Kontakt zu treten. Dieter Jäger zeigte in seinem Vortrag, dass einheitliche Preislisten sowie Arbeits­ und Anstellungsverträge, auf einander abgestimmte EDV­Programme und gemeinsame Begriffsbezeichnungen ein äußerst wichtiges Thema in einem Fachverband sind. In Vertretung von Herrn Linner stellte Vorstandskollege Falk den schriftlich verfassten Vorschlag über ein eigenes Berufsbild vor. Neben Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung folgte ein Referat von Vorstandsmitglied Ludwig Nieberl über ein FDPW­-Gütesiegel, das er als wichtigen Eckpfeiler innerhalb des Verbandes bezeichnete. Dabei müsse versucht werden, dass mit einem solchen Gütesiegel die Betriebe unter ein Dach zu bekommen und gewisse Firmen von vornherein auszusondern sind. Um sich als FDPW nach außen hin besser vor­ und darstellen zu können, wurde angeregt, eine Verbandszeitung herauszubringen, die sich durch Anzeigen finanzieren soll. Der Vorsitzende plädierte abschließend noch für die Bildung von Regionalverbänden. Um Streitigkeiten unter den Mitgliedern des Verbandes auf schnellstmögliche Weise schlichten zu können, wurde beschlossen, eine Art Ehrengericht als Schiedsstelle zu schaffen. Folgende Mitglieder wurden daraufhin in dieses Ehrengericht gewählt: Herr Döring — Herr H. Schaer — Herr Schneider — Herr Röttel Desweiteren wurden als Kassenprüfer mehrheitlich gewählt: — Herr Herbert Wulf — Herr Koch — Herr Kolks (Ersatzmann)

30. September 1988 – Mitgliederstand

Die Mitgliederzahl wuchs in der Zwischenzeit auf 125 Mitgliedsfirmen.

3. November 1988 – Erste Verhandlungen des FDPW mit dem Bundesinnungsverband

Unter Vorsitz von Dipl.­Ing. Wallon vom Deutschen Handwerkskammertag fand in Bonn die erste Verhandlungsrunde mit dem BIV statt. Helmut Achilles, Syndikus des FIM war als Rechtsbeistand des FDPW bei diesen Verhandlungen mit dabei, seitens des BIV Bundesinnungs­Obermeister Hans Hesse jun. und BIV Geschäftsführer Dr. Kube. Den FDPW vertraten Verbandsvorsitzender Helmut Schaurich und Vorstandsmitglied Ludwig Nieberl. Es entwickelte sich eine von allen Seiten, aber besonders vom FDPW mit zahlreichen Fragen grundsätzlicher Art geführte Debatte, die sich hauptsächlich mit folgenden Themen befasste:

FRAGE: Welche Stellung und Rechtslage hat der Beruf des Schneidwerkzeugmechanikers im Handwerk und EG­Bereich?
ANTWORT: 52 Fachverbände sind derzeit mit den Handwerkskammern vereinigt, um die berufliche Bildung der unterschiedlichsten Handwerksberufe zu ermöglichen. Einer dieser Verbände sei der BIV der Messerschmiede. Die neue Berufsbezeichnung Schneidwerkzeugmechaniker wäre national und EG­weit gesetzmäßig in die Handwerksordnung eingeschlossen.

FRAGE: Welche Rechtsgrundlagen werden vom BIV für dessen Anspruch, die führende Institution für die berufliche Ausbildung und Prüfung von Werkzeugschleifern zu sein, angeführt?
ANTWORT: Die rechtliche Grundlage für den Ausbildungsanspruch des BIV ist eine von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums mit Hilfe des Berufsbildungs­Institutes Berlin, des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft und der Vertreter der Arbeitnehmerverbände – der IG Metall – und eines Fachsprengels geschaffene Neuordnung der Handwerksberufe im Metallhandwerk. Ein Einspruch oder eine Änderung gegenüber dieser gerade neu beschlossenen Berufsordnung, um eine neue Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums zu erreichen, dauert zwischen 2,5 bis 9 Jahren und würde eine komplett neue Abstimmung der vorgenannten Beteiligten voraussetzen. Die handwerkliche Neuordnung ist von allen Gruppen unterzeichnet und tritt 1989 in Kraft.

Der Weg zur Anerkennung als Vollhandwerk.

Vom FDPW wurde im Besonderen darauf hingewiesen, dass ein großer Teil (ca. 90 Prozent) der bestehenden Werkzeugschleifereibetriebe in den Handwerksrollen eingetragen sind. Diese Firmen müssten die gleichen Beiträge bezahlen und würden von den einzelnen Kammern mehr oder weniger nur geduldet, bzw. in Verbindung mit der Mitgliedschaft im FDPW teilweise sogar als nicht in das Handwerk eingeschlossen beurteilt. Bei diesem Punkt wurde die Bitte an Herrn Wallon ausgesprochen, die Kammern über die tatsächlichen Gegebenheiten aufzuklären. Hier wurde von Herrn Wallon klar darauf hingewiesen, dass der derzeitige Zustand des Stillhalteabkommens von den Kammern als endlich zu klären moniert werde. Zitat wörtlich: Die Kammern stehen Gewehr bei Fuß. Als nächste Maßnahme werde auf die laufenden Verhandlungen hingewiesen und um weitere Geduld gebeten. Die fehlenden Ausbildungsplätze und ­-stätten, besonders für die Fachrichtung A, Fachrichtung Schleif­ und Schneidwerkzeugtechnik, wurde von Herrn Wallon als mangelhaft anerkannt. Um dies abzustellen, sei man besonders an einer Einigung mit dem FDPW interessiert. Für die Einbeziehung der FDPW­-Mitgliedsfirmen zur Anerkennung im Vollhandwerk wurde von Seiten des BIV die Bildung einer gemeinsamen Kommission vorgeschlagen. Vor schwerwiegenden Entscheidungen Das Gespräch beim Deutschen Handwerkskammertag zeigte, dass für den FDPW noch eine Menge Arbeit anstand und schwerwiegende Entscheidungen zu treffen waren. Der Punkt „Ausnahmebewilligungen“ bereitete viel Kopfzerbrechen. Dr. Achilles schrieb in einer Stellungnahme zu diesem Gespräch damals wörtlich: „Da jedoch der Handwerkskammertag und die Messerschmiedeinnungen demselben politischen Lager angehören, steht zu befürchten, dass bei Ausschluss der Innung die Messlatte für die Ausnahmebewilligung höher angesetzt wird. Hier bestünde allerdings die Möglichkeit, diesen Sachverhalt dem Bundeswirtschaftsminister und Bundesbildungsminister mitzuteilen und darauf hinzuweisen, dass die Innung der Messerschmiede derzeit keine Kompetenz für die Anhörung (i.S. von § 8 Abs. 3) hinsichtlich der modernen Werkzeugschleiftechnik mitbringt.“ Der vom FDPW als juristischer Beistand ins Boot geholte FIM Syndikus Helmut Achilles schlug damals auch noch eine weitere Möglichkeit vor, die seiner Meinung nach nicht unmöglich schien – und zwar eine eigene Innung zu gründen. Für die Zukunft und den Fortbestand des FDPW standen schwierige Entscheidungen an. Es musste rasch gehandelt und entschie­ den werden – und eine der wichtigsten Fragen stand nach wie vor im Raum: Wie kann der handwerksähnliche Beruf des Metallsägenschärfers verschwinden bzw. welche klaren Feststellungen können hierzu getroffen werden. Diese sollten dann verbindlich ein für allemal darlegen, dass solche Betriebe nichts anderes schleifen dürfen – als Metallsägen! Und da stellte sich gleich die nächste Frage: Was versteht man alles unter Metallsägen?

Großer Befähigungsnachweis

Der Große Befähigungsnachweis bildete seit 1953 das Kernstück der Handwerksordnung und hatte auch Einfluss auf die Werkzeugschleifereien. Legte er doch die Anforderungen für den Erhalt eines Meisterbriefes fest. Wollte ein Handwerker einen eigenen Betrieb gründen, musste dieses Papier mit vorgelegt werden. Ebenso wurde der Große Befähigungsnachweis zur Ausbildung von Lehrlingen verlangt. Daraus ergab sich für die meisten FDPW­Mitgliedsbetriebe eine prekäre Lage. Im November 1988 wurde eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission damit beauftragt, das Ganze zu durchforsten und hemmende Vorschriften aufs Korn zu nehmen. Die etablierten Innungen und der Zentralverband des Deutschen Handwerks reagierten empört. Hier wurde in alteingesessenen Pfründen herumgestochert! Der ZDH gab damals auch gleich eine entsprechende Erklärung dazu ab: Der Große Befähigungsnachweis schreibt Wettbewerb auf der Basis fachlichen Könnens fest. Es handelt sich hierbei um eine Existenzfrage des gesamten deutschen Handwerks.

Denn der Nachweis bildet nicht nur die Grundlage für ein leistungsfähiges Handwerk im Bereich der Berufsbildung. Er garantiert gleichzeitig eine flexible und leistungsfähige Handwerksstruktur. Das bestätigte auch das Bundesverfassungsgericht, das den Großen Befähigungsnachweis ausdrücklich als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte. Diese Position wurde vom FDPW aufgenommen und festgelegt, dass Betriebe die künftig Lehrlinge ausbilden wollen, einen Großen Befähigungsnachweis haben müssen. Ausnahmegenehmigungen seien nur sehr begrenzt möglich.

Vorstandssitzung am 19. November 1988 in Germering.

Auf dieser Sitzung ging es in erster Linie um die in Bonn stattgefundenen Verhandlungen, wobei man mit dem bisher erreichten Ergebnis recht zufrieden war. Man verhandelte als gleichberechtigter Partner und darüber hinaus wurde der FDPW voll akzeptiert. Bezüglich der Erstellung von Kriterien zur Ausbildungszulassung hatte Herr Wallon vom Deutschen Handwerkskammertag um eine Auflistung gebeten, in welcher die Mitglieder des FDPW nach vier Gruppen unterschieden werden sollten:

  • Sägenschleifer nach Anlage B (ohne fachliche Qualifikation und ohne Absicht der Weiterbildung)
  • Werkzeugschleifer im Metall­ und Holzbereich mit Einrichtungen die eine Ausnahmebewilligung zulassen
  • Betriebe mit mehreren wesentlichen Tätigkeiten des Vollhandwerks
  • Betriebe mit Einrichtungen zum Vollhandwerk, die als artverwandte Handwerksbetriebe eingetragen sind.

Erstmals wurde über mögliche Messeplätze gesprochen, wobei es um einen FDPW­-Infostand innerhalb einer fachlich interessanten Messe ging. Augsburg und Herborn wurden dabei genannt. Beschlossen wurde auch, eine Verbandsgeschäf sordnung zu erstellen. Vorstandskollege Ludwig Nieberl und der Geschäftsführer wurden dazu beauftragt.

DER WERKZEUGSCHLEIFER

Ende Dezember 1988 – DER WERKZEUGSCHLEIFER als offizielles Organ des Fachverbandes Deutscher Präzisions­Werkzeugschleifer e.V. erscheint mit seiner ersten Ausgabe. Ein Blättchen mit insgesamt zwölf Seiten, aber mit viel Herzblut zusammengetragen und gedruckt. Eine Geschichte, die nur in der damaligen Gründungsepoche, in der der Idealismus an erster Stelle stand, sich so zutragen konnte. Das Projekt Verbandszeitung wurde dem Geschäftsführer übertragen. Dieser fand die Idee zunächst großartig, hatte aber nicht die sich ergebenden Probleme und Schwierigkeiten bedacht. Der FDPW war damals noch ein sehr junger und mit knapp 60 Mitgliedern recht kleiner Verband und finanziell nicht auf Rosen gebettet. Die ersten Anfragen bei Fachverlagen und Druckereien waren alles andere als erfolgreich. Wer wollte sich schon mit einer Zeitschrift mit einer derartig niedrigen Auflage beschäftigen? Es hagelte Absagen. Mit viel Elan und einer unwahrscheinlichen Begeisterung wurde seinerzeit im Präsidium, dem Vorstand und auch in der Geschäftsstelle gearbeitet. Wenn kein Verlag und keine Druckerei interessiert waren, blieb nichts anderes übrig, als selbst Hand anzulegen. Beim Gewerbeamt wurde kurzentschlossen ein Fachverlag angemeldet und eine Druckmaschine gesucht. Mit Glück fand man ca. 30 Kilometer von Kaufbeuren entfernt eine alte gebrauchte Maschine, die abzugeben war. Vom Drucken keine Ahnung stellte sich natürlich sofort das nächste Problem ein. Aber zusammen mit einem guten Freund, der den FDPW­Geschäftsführer in den folgenden 22 Jahren tatkräftig unterstützte, wurde das Ganze gemeinsam angepackt. In einem Crashkurs erhielten die beiden in Sachen Offset­Druck einen gewissen Einblick in die sogenannte Schwarze Kunst. Zwischenzeitlich wurde dann auch die Druckmaschine, ein Ungetüm an Größe und Gewicht, angeliefert. Nicht weniger als sechs Mann (darunter zwei aktive Schwerathleten) wuchteten die Maschine auf ihren Platz im Keller. Und hier entstanden in den ersten Jahren, sozusagen in Heimarbeit, die ersten Ausgaben des WERKZEUGSCHLEIFERS.

11. Februar 1989 – Erster Regionalverband in Bayern gegründet

In Ingolstadt fand das erste Regionaltreffen bayerischer Werkzeugschleifer statt. Neben Lösungen hinsichtlich der Probleme im Ausbildungsbereich und dem weiteren Vorgehen beim nächsten Gesprächstermin mit dem Bundesinnungs­Verband wurde der Regionalverband Bayern gegründet und Gerhard Linner zum 1. Vorsitzenden gewählt. Als Stellvertreter wurden die Kollegen Ernst Barth und Hans Georg Sturm bestimmt.