1989

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25. Februar 1989 – Vorstandssitzung in Paderborn.[Bearbeiten]

Neben dem Prüfbogen für das geplante Gütesiegel nahm die Diskussion um einen für den FDPW tätigen Rechtsbeistand viel Zeit in Anspruch. Auf Vorschlag des Kollegen Ludwig Nieberl wurde beschlossen, mit dem Münchner Rechtsanwalt Erich Pürkner, einem spezialisierten Verwaltungsrechtler, in Kontakt zu treten. Ausgiebigen Diskussionsstoff gab es auch aufgrund einer Beschwerde der Firma Zensen wegen einer bisher nicht erteilten Aufnahme in den FDPW. Die Firma hatte aus diesem Grunde ein juristisches Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorging, dass einer Firma, die durch günstigere Preise gegenüber Konkurrenten in einem gewissen Einzugsbereich auftrete, die Mitgliedschaft in einem Berufsverband der deutschlandweit nur einmal besteht, nicht verwehrt werden könne.

22. März 1989 – Rundschreiben an Innungsmitglieder wg. Änderung der Berufsbezeichnung.[Bearbeiten]

Mit einem Rundschreiben Nr. 1/89 wurden alle Innungsmitglieder betreff Änderung der Berufsbezeichnung wie folgt informiert: „Der Bundesinnungsverband der Messerschmiede teilt mit, dass der Bundesrat am Freitag, dem 10. 3.1989 der vorgesehenen Änderung der Anlage A der HwO zugestimmt hat. Dies bedeutet für uns, dass unsere Berufsbezeichnung ab dem 1. 8.1989 Schneidwerkzeugmechaniker/in lautet.“ Gleichzeitig erschien ein vom Deutschen Handwerkskammertag in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnungsverband der Messerschmiede herausgegebenes Merkblatt unter dem Titel: Die neuen Metallberufe Schneidwerkzeugmechaniker/in Struktur – Ausbildungsinhalt – Prüfungen

22./23. April 1989 – Zweiter Verbandstag im NOVOTEL Dortmund-­West.[Bearbeiten]

Insgesamt 134 Vertreter von 71 angemeldeten Mitgliedsfirmen konnte der 1. Vorsitzende Helmut Schaurich an diesem, mit viel Spannung erwarteten, Samstagmorgen begrüßen. Des weiteren waren noch sieben Gastfirmen anwesend, von denen am gleichen Tag 5 spontan in den FDPW eintraten. Der Vorsitzende nannte in seinem nun folgenden Tätigkeitsbericht nachfolgende Themen, die im zurückliegenden Verbandsjahr behandelt bzw. beschlossen worden waren: Schaffung eines Gütesiegels – mit RAL stehe man im Kontakt — Herausgabe und Namensgebung einer eigenen Verbandszeitung — Verhandlungen beim Deutschen Handwerkskammertag — Neues Berufsbild mit Lehrlingsausbildung — Festlegung einer Verbands­Geschäftsordnung — Gründung Landesverband Bayern — Erstellung eines Sachverständigen­ Gutachtens Als einen finanziell großen Brocken bezeichnete der Vorsitzende ein in Auftrag gegebenes Fachgutachten durch die in Deutschland hervorragende Fachkapazität Herrn Prof. Dr. Ing. Werner von der Uni Bremen. Nach Meinung von Herrn Schaurich wurde darin die Stellung der Werkzeugschleifer in der heutigen Handwerks­ und Industriesituation klar definiert und so dürften diese ausgegebenen Kosten in Höhe von 17.000 DM eine sehr wichtige und notwendige Ausgabe darstellen. Zum Abschluss seiner Ausführungen ging Herr Schaurich auf die immer wiederkehrenden Argumente über Preise sowie Beschwerden über Preistreiber und Wettbewerbsverdränger ein und stellte dabei fest, dass sicherlich niemand ohne Grund mit Niedrigpreisen spazieren gehe. Im übrigen sei es sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, bei Beschwerden eine Nachprüfung durchzuführen und so gebe es in dieser Hinsicht kein Patentrezept. Einzig und allein die gegenseitige Annäherung könne gegenseitiges Vertrauen in kleinen Schritten bewirken und für eine Verbesserung sorgen. Der FDPW müsse dazu beitragen, aus Konkurrenten geschätzte Mitbewerber zu machen. Es folgten weitere zum Teil recht interessante Fachvorträge von kompetenten Referenten – wie z.B. Neueste Vorschriften für Nass­ und Trockenschliff von Dr. Neumann von der Süddeutschen Eisen­und Stahl­Berufsgenossenschaft — Gesetzgebung Haftpflicht bei Lohn­ arbeiten – Nachschärfen und Neuwerkzeuge von Dir. Kern — Von der COLONIA­VERSICHERUNG Köln — Absaugen und Abscheiden in Werkzeugschleifereien von Dipl. Ing. Vöhringer von der Firma Lufttechnik Keller — Neue Erkenntnisse bei Werkzeug­ und PKD-­Schleifen von Dr. Yegenoglu von der Firma Diamant Board — Kredit – Darlehen – Leasing von Dr. Lebeling von der Deutschen Bank, Düsseldorf. Vorstandsmitglied Gerhard Linner bat die versammelten Mitglieder in einer Abstimmung um die Vollmacht, dass der FDPW­-Vorstand alle rechtlichen Mittel und Möglichkeiten ausschöpfen könne, um das Recht auf die eigene Ausbildung durchzusetzen, wobei aber die Schiene Handwerk zu fahren sei. Dieser Antrag wurde angenommen. Als Nachfolger für Frau Grave als 2. Vorsitzende wurde satzungsgemäß Ludwig Nieberl als Nachfolger vorgestellt. Nachdem dadurch ein Platz im Vorstand freigeworden und auch Herr Zeller ausgeschieden war, wurden die beiden in Würzburg gewählten Ersatzleute, Herr Barth und Herr Schnorr, offiziell in den Vorstand aufgenommen. Eine von Fam. Grave angekündigte Neugründung eines zweiten Interessenverbandes wurde von den Anwesenden als die Durchsetzung von Eigeninteressen angesehen, und könnte der Sache der Werkzeugschleifer eher schaden. Lobend wurde von den Mitgliedern die erstmals durchgeführte Stehparty und das Nachmittags­programm für Damen hervorgehoben und darum gebeten, diese Neuerungen unbedingt beizubehalten.

15. Juni 1989 – DER WERKZEUGSCHLEIFER Heft 2.[Bearbeiten]

Die Verbandszeitschrift Heft 2 konnte an diesem Tag verschickt werden. Es wurde beschlossen, jeweils Mitte des Monats im März, Juni, September und Dezember eine aktuelle Ausgabe zu verlegen, nachdem sich einige För­dermitglieder und Maschinenhersteller bereit erklärt hatten, regelmäßig Anzeigen zu schalten.

27. Juni 1989 – Ein Schreiben vom BIV, das wieder Mut machte.[Bearbeiten]

Mit einem Schreiben von Bundesinnungsmeister Hans Hesse jr. und Geschäftsführer Dr. D. Kube wurde erstmals eine Zusammenarbeit mit dem FDPW angeboten, wobei als erster Schritt von Seiten der Bundesinnung empfohlen wurde, dass die Mitglieder des FDPW den jeweiligen regionalen Fachinnungen beitreten. Für den FDPW kam damals aber nur die Mitgliedschaft des Fachverbandes als Vertreter seiner Mitglieder in Frage.

26. Juli 1989 – Jahreshauptversammlung der Messerschmiede-Innung Südbayern.[Bearbeiten]

Die in München stattgefundene Versammlung wurde von zehn Innungsmitgliedern und den sechs FDPW­Mitgliedern (Schaurich, Nieberl, Linner, Fuchs, Barth und Wimmer) besucht. Geleitet wurde die Versammlung durch den Innungsgeschäftsführer Dr. Röckl und den zuständigen Obermeister Zeile. Dieser berichtete zunächst über das neue Berufsbild des Schneidwerkzeugmechanikers und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten hinsichtlich eines Zusammenrückens mit den Werkzeugschleifern. Laut Obermeister Zeile gäbe es vorausschauende, kooperative Innungen, aber auch erzkonservative, die wahrscheinlich keinesfalls bereit dazu wären, mit einem Präzisionswerkzeugschleifer überhaupt zu sprechen. Die Einladung an den FDPW solle als ein Zeichen der Offenheit seitens der Innung Südbayern ang esehen werden. Man verabschiedete sich mit der von beiden Seiten abgegebenen Bekundung, die begonnenen Kontakte weiter zu pflegen. Ein erster Schritt – zum sogenannten Bayerischen Modell – war getan!

21. August 1989 – Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr.­Ing. Günther Werner.[Bearbeiten]

Endlich lag mit dieser Stellungnahme eines renommierten Fachmannes dem FDPW ein aus 16 Seiten bestehendes Gutachten vor, das die ausbildungsmäßigen Voraussetzungen für die schleiftechnische Erstellung und Aufbereitung von Schneid­- und Zerspanwerkzeugen behandelte.

16. September 1989 – Besprechung in der Handwerkskammer München.[Bearbeiten]

Die Vorstandsmitglieder Nieberl und Wimmer vertraten den FDPW bei dieser Zusammenkunft, in der es um das Berufsbild des Schneidwerkzeugmechanikers und die Handhabung mit den handwerksähnlichen Berufen wie Metallschleifer, Metallpolierer und Metallsägenschärfer ging. Herr Franke und Herr Biberger von Seiten der Handwerkskammer sowie Obermeister Zeile und Geschäftsführer Dr. Röckl von der Innung Südbayern waren die weiteren Gesprächspartner. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst und protokollarisch festgehalten:

  • Im Berufsbild des Schneidwerkzeugmechanikers ist das Schärfen von Sägeblättern für Holz­, Kunststoff­ und Metallbearbeitung ein Teil dieses Berufes. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, mit dem handwerksähnlichen Beruf Metallsägenschärfer diesen Teil ohne Großen Befähigungsnachweis auszuführen. Sollte jemand, der als Metallsägenschärfer eigetragen ist, auch Bohrer und Fräser nachschleifen, benötigt er normalerweise den Großen Befähigungsnachweis als Schneidwerkzeugmechaniker.
  • Bestehende Betriebe, die schon jahrelang Werkzeuge schleifen, aber keinen Meistertitel haben, werden von der Handwerkskammer wohlwollend behandelt, wenn diese eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung ins Vollhandwerk beantragen.
  • Betriebe die ausbilden wollen, sollten bei der Beantragung der Ausnahmebewilligung darauf achten, dass diese Einschränkung (A oder B) ausgestellt ist, weil Betriebe, die die Ausnahmebewilligung als Vollhand­ werk nur beschränkt haben, lt. Ausbildungsbestimmungen nicht ausbilden dürfen. Das heißt, die Ausbildung muss über den gesamten Bereich des Schneidwerkzeugmechanikers erfolgen, mit Schwerpunkten auf den Punkten, die der Ausbildungsbetrieb erfüllen kann (A – B). Befreundete Betriebe sollten die fehlenden Ausbildungspunkte nachholen.

22. September 1989 – Erstes Gespräch in Bonn wegen RAL­Gütesiegel.[Bearbeiten]

Der FDPW­Geschäftsführer wurde zu diesem Gespräch ins Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) nach Bonn geschickt, wo er mit Dipl.­Ing. Hofmann die Vorstellungen des Fachverbandes wegen eines FDPW­Gütesiegels vortrug, wobei die Gütezeichengemeinschaft Dreipilz (Vereinigung der Deutschen Hersteller von Werkzeugen e.V.) bereits im Vorfeld Einspruch gegen die Schaffung eines Güte siegels durch den FDPW eingelegt hatte. Hier konnte eine gewisse Entwarnung von Seiten der RAL abgegeben werden. Andererseits stellten sich die zu erwartenden Kosten als unerwartet hoch dar, so dass ein weiteres Gespräch mit dem FDPW­ Vorstand vereinbart wurde.

22. September 1989 – Zweites Regionalverbands treffen Bayern in Ingolstadt.[Bearbeiten]

Landesvorsitzender Gerhard Linner konnte insgesamt 15 teilnehmende Mitgliedsfirmen so­ wie einige Gastmitglieder begrüßen. Wichtigstes Thema waren die Verhandlungen mit der Innung Südbayern und der Handwerkskammer München. Das von Gerhard Linner vorgeschlagene Modell Südbayern wurde in ein Modell Gesamtbayern geändert, wobei ein baldiges Gespräch mit dem zuständigen MS­Obermeister für Nordbayern beschlossen wurde. Gleichzeitig betonte Gerhard Linner, dass dieses Bayerische Modell als Wegweiser auf Bundesebene dienen könne.

27. Oktober 1989 – Zweites Gespräch zwischen BVS und FDPW in Köln.[Bearbeiten]

Auf Einladung des Bundesverbandes Schneid­- und Schleiftechnik BVS (ehemals Bundesinnungsverband BIV) fand in Köln ein weiteres Gespräch statt, in dem es vor allen Dingen um die Ausbildung im Handwerk auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schneidwerkzeugmechaniker ging. Teilnehmer BVS: Bundesinnungsmeister: Hans Hesse jun. — Stellvertr. Bundesinnungsmeister: J. Brokbals — Vorstandsmitglieder: H. Döhler, H. Preuss, J. Mehlfeld, F­Th. Westermann — Geschäftsführer: Dr. D. Kube Teilnehmer FDPW: — Vorsitzender: Helmut Schaurich — Vorstandsmitglieder: G. Linner und L. Nieberl In diesem Gespräch einigte man sich, dass der FDPW seinen ausbildungswilligen Mitgliedern die Mitgliedschaft in den regional zuständigen Innungen empfiehlt. Wobei die Eintragung in die Handwerksrolle (Teil A) durch die regional zuständige Handwerkskammer Voraussetzung für die Innungsvollmitgliedschaft ist. Des weiteren wurde festgelegt, dass FDPW­Mitglieder, die im Teil B der Handwerksrolle eingetragen sind, aber tatsächlich einen wesentlichen Teil des Schneidwerkzeugmechaniker­Handwerks ausüben, eine Ausnahmebewilligung beantragen können. Jedoch dürfe die betreffende Person, die mit einer Ausnahmebewilligung in der Handwerksrolle eingetragen ist, das Schneidwerkzeugmechaniker­Handwerk zwar ausüben, aber noch nicht ausbilden. Im Bedarfsfall würden die Handwerkskammern spezielle Seminare zur Vermittlung der pädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Prüfung durchführen. Dies war ein weiterer Schritt zur Ausbildung, die angestrebte Mitgestaltung des FDPW in den Innungen durch eine einmalige FDPW­Mitgliedschaft konnte nicht verwirklicht werden. Der BVS beharrte weiterhin darauf, dass dies nur über die Mitgliedschaft der FDPW­Einzelmitglieder in den jeweiligen Innungen möglich wäre.

28. Oktober 1989 – Gründung Regionalverband Baden­Württemberg.[Bearbeiten]

In Denkendorf trafen sich 12 Mitgliedsfirmen und 22 Nichtmitglieder mit dem Ziel einen FDPW­-Landesverband zu gründen. Mit überwiegender Mehrheit wurde der Regionalverband Baden­-Württemberg aus der Taufe gehoben und Gerhard Götz aus Köngen zum 1. Vorsitzenden gewählt. Zu Stellvertretern wurden Kurt Hammer aus Bad Mergentheim, Peter Geiger aus Vogt und Wolfgang Döring aus Hockenheim ernannt.

11. November 1989 – Gründung Regionalverband Nord.[Bearbeiten]

Insgesamt 30 Teilnehmer (davon 10 Mitgliedsfirmen) waren nach Seevetal (Maschen) gekommen, um einen Landesverband zu gründen, der Berlin, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig­Holstein umfassen sollte. Nachdem der Regionalverband Nord gegründet worden war, kam es zur geheimen Wahl der Vorsitzenden: 1. Vorsitzender: Dieter Kock aus Moorrege — 2. Vorsitzender: Harald Schaer aus Lübeck — 3. Vorsitzender: Jost Lange aus Hannover Abschließend wurde festgehalten, dass nur in Zusammenarbeit von Innungen und FDPW das neue Berufsbild des Schneidwerkzeugmechanikers mit Leben erfüllt werden könne. Es liege bei den Handwerkskammern, den Innungen, dem Handwerkskammertag und den jeweiligen Regierungspräsidenten schnell und zielstrebig zu handeln, um nicht das neue Berufsbild zu begraben, bevor es überhaupt gelebt habe.

31. Dezember 1989 – Neuer Mitgliederstand[Bearbeiten]

152 Mitgliedsfirmen