Jedes europäische Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Vorgaben für den Datenschutz einzuhalten. Dies ist in der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt. Zukünftig können FDPW-Mitglieder zertifizierte Online-Schulungen nutzen, die eingehend auf die neue Gesetzeslage vorbereiten und für das Thema - wie vom Gesetzgeber vorgegeben - sensibilisieren. Diese Schulungen eignen sich für den übergreifenden Einsatz im Betrieb und helfen dabei, alle Beteiligten über das Thema „Datenschutz“ zu informieren und Anleitungen zum Umgang mit kritischen Daten zu geben. Ein dokumentierter Schulungsabschluss stellt sicher, dass die Inhalte entsprechend verstanden worden sind.
Interesse geweckt? Gerne informieren wir Sie über Kosten und weitere Details unserer neuen Dienstleistungen. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle gerne an.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichet, Ihre Mitarbeiter mit den wichtigsten Grundlagen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz vertraut zu machen.
Der Einsatz interaktiver Online-Schulungen ist eine Möglichkeit, Ihr Team entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu informieren und instruieren.
Den Einstieg in die Thematik können die Mitarbeiter individuell bestimmen und ortsunabhängig über ein Online-Portal durchführen.
FDPW-Mitglieder beziehen diese Dienstleistung exklusiv zu Mitgliederkonditionen über den Fachverband.
Mehr Informationen zu den Leistungen des FDPW rund um das Thema "Arbeitssicherheit".
Sie sollten überprüfen, ob Sie dazu verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Er ist Pflichtprogramm, wenn bei Ihnen personenbezogene Daten EDV-unterstützt verarbeitet werden. In Ihrem Betrieb sind weniger als 10 Mitarbeiter mit der Verarbeitung dieser Daten betraut? Dann tritt diese Vorgabe in der Regel außer Kraft und Sie können selbst die Aufgaben der Datenschutzorganisation übernehmen. Aber: Datenschutzfachkunde muss gewährleistet sein und gegebenenfalls durch Schulungen sichergestellt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie das Beratungsangebot eines externen Datenschutzbeauftragten in Anspruch nehmen, um die Risiken zu minimieren. Exklusiv für Mitgliedsunternehmen vermittelt der FDPW diese Dienstleistung zu verbandseigenen Konditionen.
Mit dem Sicherheitspaket Pro+ unseres Partners DIGITALBÜRO LIMBURG bieten wir FDPW-Mitgliedern überwachte Sicherheit.
Das Paket beinhaltet die Überwachung Ihres Netzwerks über eine zentrale Plattform und die Bereitstellung der wichtigen Dienste, die jedes Unternehmen benötigt:
Und das Beste: Mitglieder zahlen nur für die Services, die sie wirklich nutzen. Bereits ab 2,50 € pro Monat und Gerät (monatlich kündbar).
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Der Digitalisierungsprozess nimmt Einzug in klassische Handwerksbetriebe. Eine leistungsfähige IT und die Nutzung des Internets sind deshalb mittlerweile unverzichtbar. Während das Hauptaugenmerk vor allem auf Geschwindigkeit, Effizienz, Vernetzung und Mobilität liegt, wird das Thema IT-Sicherheit gleichzeitig oft vernachlässigt. Was verheerende Folgen haben kann, denn die Unternehmensgröße spielt keine Rolle, wenn es um Hacker, Cyberkriminalität und Virenangriffe geht. Funktioniert die IT nicht mehr, liegen viele Geschäftsprozesse brach. Eine Problematik, die auch zunehmend immer mehr FDPW-Betriebe betrifft. Aus diesem Grund hat sich der Verband entschieden, eine Kooperation mit dem Unternehmen Pallas einzugehen, um FDPW-Mitglieder bei der Absicherung ihrer IT-Umgebungen zu unterstützen. Über Pallas kann das Internet-Schutz-Paket 3protect bezogen werden, das zuverlässig drei Einfallstore gegen Angriffe aus dem Internet überwacht:
Digital und sicher - so sieht der Handwerksbetrieb der Zukunft aus. Aber nur Betriebe, die Cyber- und Informationssicherheit schon heute mitdenken, sind fit für die Zukunft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kooperieren zum Thema Cyber-Sicherheit und haben viele Angebote für Unternehmerinnen und Unternehmer geschaffen.
Ein Modul ist der Routenplaner "Cyber-Sicherheit für das Handwerk“. Expertinnen und Experten aus Handwerksorganisationen und dem BSI schlagen darin individuelle Routen vor und führen Anwender Schritt für Schritt durch den Aufbau eines Managementsystems für Informationssicherheit. So können auch kleine Betriebe mit überschaubarem personellen und finanziellen Aufwand die ersten Schritte zur Erhöhung der Cyber-Sicherheit gehen.
Der Routenplaner basiert auf dem im Rahmen der Kooperation von ZDH und BSI entwickelten IT-Grundschutz-Profil für Handwerksbetriebe. Er kann hier hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Das Digitalbüro Limburg...
Seit dem 1. Januar 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, die sog. GoBD. Die Finanzverwaltung fordert in diesen für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem auch eine geordnete und sichere Belegablage. Insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah erfolgt. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt. Wie sieht aber eine solche Verfahrensdokumentation aus, auf die die GoBD gesteigerten Wert legen? Auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden hat die AWV (Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., Eschborn) eine Muster-Verfahrensdokumentation entwickelt, an der sich die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater orientieren können: Zur Dokumentation.
Jedes europäische Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Vorgaben für den Datenschutz einzuhalten. Dies ist in der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung
(EU-DSGVO) geregelt, die ab 25. Mai 2018 gültig ist. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen auch die Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten.
Unwissenheit und Versäumnisse sind in diesem Zusammenhang leider keine Kavaliersdelikte mehr und unzureichend informierte Mitarbeiter
stellen eine ernsthafte Gefahr für die Sicherstellung des Datenschutzes im Unternehmen dar. Auch wenn Regelverstöße unbeabsichtigt erfolgen,
so drohen doch Bußgelder in Höhe von bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Angewandter Datenschutz im Unternehmen ist hoch komplex und stellt im Einzelfall auch Juristen vor große Herausforderungen.
Eine Reihe von „Erst-Maßnahmen“ sowie die Überprüfung der internen Datenschutzpraxis können dabei helfen, einen guten
Einstieg in das Thema zu erhalten.
Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, sind verpflichtet den Datenschutz sicherzustellen. Ab unter anderem einer Unternehmensgröße von über 10 Personen müssen sie einen betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz einen sogenannten Datenschutzbeauftragten - bestellen. Dieser wirkt im Unternehmen auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Er kann Mitarbeiter des Unternehmens sein oder von dem Unternehmen bestellt werden. Weitere Informationen.
Als "personenbezogene Daten" bezeichnet man alle Informationen, die man mit einer natürlichen Person in Verbindung bringen kann und die Rückschlüsse auf deren Persönlichkeit erlauben.
Dazu gehören zum Beispiel Name, Kontaktdaten, besondere Merkmale, Haarfarbe sowie Religionszugehörigkeit.
Es besteht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist somit nur unter Zustimmung des Betroffenen zulässig.
Sie sollten einfach einmal nachzählen, wie viele Ihrer Mitarbeiter tatsächlich mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen. Das können Geschäftsführer, Mitarbeiter
im Bereich Personal, Assistentinnnen und Verkäufer sein.
Sind es mehr als 10? Dann müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Aufgezeichnet werden sollten zu jeden Datensatz, den Sie über eine natürliche Person erstellen, Verantwortlichkeiten (z.B. Geschäftsführung, Verkäufer), Zweck (z.B. Auftrag), Betroffene (z.B. Kunden, Personal), Zugriffsrechte (Wer darf auf Daten zugreifen?), Art der Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon etc.), Löschfristen (z.B. bei Wideruf) und Art der Einwilligung (z.B. schriftliche Einwilligung).
Die Bitkom hat einen Leitfaden entwickelt, den Sie sich hier herunterladen können.
Jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.
Eine Übersicht zu den entsprechenden Aufsichtsbehörden finden Sie hier.
Zu einem gut funktionierdendem Basisschuzz gehören unter anderem Virenscanner, Firewall und Browser-Schutz.
Weiterhin empfiehlt sich der Einsatz einer Backup-Software, die bei der
regelmäßigen Datensicherung unterstützt, damit Sicherungskopien verfügbar sind, auf die man im Ernstfall zurückgreifen kann.
Grundsätzlich empfiehlt es sich für alle Unternehmer geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit von firmeninternen Informationen sicher stellen können,
denn diese Daten sollten jederzeit vor Cyberangriffen und Malware aus dem Netz geschützt sein.